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LBO-Bundesländer
Kurzinfo zur Landesbauordnung der Bundesländer
Die baurechtliche Handhabung von Carports und Garagen ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In einigen Bundesländern muss ein kompletter Bauantrag gestellt werden.
Hier ein Auszug/Zusammenfassung aus der jeweiligen Landesbauordnung (LBO)
Baden-Württemberg
Carports & Garagen bis 40 Kubikmeter sind genehmigungsfrei, sofern die Öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Bayern
In Bayern benötigt man einen qualifizierten Entwurfsverfasser (nach §68 LBO). Dafür benötigt man dann keine Statik.
Berlin
Berlin stellt die komplette Bauordnung und Garagenverordnung, die auch für Carports gilt, zur Verfügung. Bauantrag notwenig.
Brandenburg
Carports & Garagen sind in Brandenburg baugenehmigungsfrei, sofern Sie den Öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Bis 50 qm und max. 3,00 m Bauhöhe.
Hessen
Bis 40 Kubikmeter Rauminhalt sind Carports & Garagen genehmigungsfrei.
Hamburg
In Hamburg ist für Carports & Garagen generell ein Bauantrag notwendig. Dieser muss von einem Entwurfsverfasser unterzeichnet sein, der fachlich geeignet ist. Dieser muss eine Erklärung abgeben. Dadurch benötigt man keine Statik. Grenzbebauung ist bis 8 m Länge und 2,50 m Höhe problemlos möglich. Problematisch ist Vorgartenbebauung, Ausnahmen sind aber möglich. Zur Grundstücksgrenze (Auffahrt) muss 5 m Staufläche frei bleiben. Auch hier sind Ausnahmen möglich.
Niedersachsen
Bis 40 Kubikmeter ist der Bau von Carports & Garagen genehmigungsfrei. Dennoch ist das Vorhaben anzeigepflichtig und Unterlagen müssen eingereicht werden.
Nordrhein-Westfalen
Grundsätzlich muss der Bau von Carports & Garagen beantragt werden.
Rheinland-Pfalz
Nach §62 Abs. 1 f der LBO sind Garagen und überdachte Stellplätze mit bis zu 50 qm Grundfläche genehmigungsfrei; ausgenommen sind Garagen und überdachte Stellplätze im Außenbereich sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern. Es gilt Anzeigepflicht.
Sachsen Anhalt
Seit dem 01. September 2003 sind Carports & Garagen mit dem Genehmigungsfreistellungsverfahren genehmigungsfrei.
Sachsen
Seit April 2004 sind Carports & Garagen anzeige- & genehmigungsfrei.
Saarland
Bauantrag inkl. Statik ist lt. der neuen LBO ab dem 01.06.2004 nicht mehr notwendig. Lt. § 61 der neuen LBO des Saarlandes können Carports mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3,00 m und bis zu 36 qm Grundfläche (ohne Grenzabstand) verfahrensfrei errichtet werden.
Wir empfehlen dennoch – immer Bauantrag inkl. Statik einzureichen.
Schleswig-Holstein
Prinzipiell sind Carports & Garagen in Schleswig-Holstein genehmigungs & anzeigefrei (§69 LBO).
Thüringen
Seit April 2004 sind Carports & Garagen anzeige- & genehmigungsfrei.
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